In der Entsorgungswirtschaft hat das digitale Verfahren bereits erste Praxistests bestanden. Eine beispielhafte Lösung entwickelte das Entsorgungsunternehmen Horsch GmbH & Co. KG aus Aachen gemeinsam mit seinem IT-Partner. Für die vorzeitige Einführung des eANV bedurfte es einer behördlichen Zustimmung durch das Regierungspräsidium Köln.
Auszug Artikel 14.01.2009
| HorschPortal |
Perfekte elektronische NachweisführungDas Komplettangebot zum elektronischen AbfallnachweisverfahrenWenn in Ihrem Betrieb gefährliche Abfälle anfallen, dann kennen Sie den bürokratischen Aufwand mit Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen. Das Alles soll in Zukunft schneller und kostengünstiger gehen. Die Unternehmen sollen von der Nachweisbürokratie entlastet werden. Denn im deutschen Abfallrecht beginnt das elektronische Zeitalter. Das Nachweisverfahren in Papierform wird durch das papierlose elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) abgelöst. Die rechtlichen Grundlagen dafür wurden mit der Novelle der Nachweisverordnung geschaffen. Ab 1. April 2010 ist das elektronische Verfahren für Erzeuger, Beförderer und Entsorger verbindlich vorgeschrieben. Wir helfen Ihnen Fehler zu vermeiden. |

HorschPortal